Foto: (EVK Münster) Das EVK Müns​ter informiert im Gesundheitsforum am 23. Januar 2019 über die Themen Patientenverfügung und VorsorgevollmachtWas passiert, wenn ich selbst nicht mehr entscheiden kann?
Gesundheitsforum am EVK Münster informiert über Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht

Münster, 17.01.2019 Ob aufgrund des Alters, einer Erkrankung oder eines Unfalls – auf einmal kann man nicht mehr für sich selbst sorgen. Wer trifft dann wichtige Entscheidungen? Wer regelt Bankangelegenheiten? Und wer entscheidet über medizinisch notwendige Maßnahmen?
Die Antworten können in einer Patientenverfügung und einer Vorsorgevollmacht festgelegt werden. Ein Angebot, sich dem Thema unverbindlich zu nähern, bietet das Gesundheitsforum des Evangelischen Krankenhauses Johannisstift Münster am Mittwoch, 23. Januar 2019, ab 17 Uhr.        
Es informiert RAin Katharina Kroll und Krankenhauseelsorger Thomas Groll
„Eine Entscheidung über lebenserhaltende Maßnahmen für eine geliebte Person zu treffen, ist alles andere als leicht“, weiß der Krankenhausseelsorger im EVK Münster, Thomas Groll. „Oft sind Angehörige verunsichert, können sich nicht einigen oder sie verwechseln den eigenen Wunsch mit dem Willen des Patienten.“ In solchen Situationen schafft eine Patientenverfügung Klarheit. „Das entlasten alle Beteiligten“, weiß der Pfarrer. Denn mit einer Patientenverfügung ist eindeutig festgeschrieben, was geschehen soll und darf, wenn eine Person aufgrund von psychischen oder körperlichen Krankheiten nicht mehr selbst entscheiden kann.
Eine weitere Option ist die Vorsorgevollmacht, mit der ein festgelegter Bevollmächtigte zum Vertreter bestimmt wird, der anstelle des Patienten entscheiden kann. „Viele glauben, dass in einer solchen Situation sämtliche Angelegenheiten vom Ehepartner oder erwachsenen Kindern geregelt werden. Eine automatische Stellvertretung durch die eigene Familie oder den Partner gibt es aber nicht“, erklärt Rechtsanwältin Katharina Kroll. Wenn jemand nicht mehr in der Lage ist, seine Angelegenheiten selbst zu organisieren, sieht das deutsche Gesetz die Bestellung eines Betreuers durch das Betreuungsgericht vor. „Durch entsprechende Vorsorge kann man jedoch eine Person des Vertrauens ernennen und seine eigenen Wünsche festlegen“, so Kroll.   Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht – Wenn ich selbst nicht mehr über mich bestimmen kann Gesundheitsforum im EVK Münster Konferenzraum, 4. OG Wichernstraße 8 48147 Münster

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